LEADER
LEADER? Was ist das?
Der methodische Ansatz LEADER ermöglicht es den Menschen im ländlichen Raum ihr Lebensumfeld gemeinsam, aktiv und selbstbestimmt zukunftsfähig zu entwickeln.
LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l‘Économie Rurale“, also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Seit den 1990er Jahren hat sich LEADER zu einer bewährten und erfolgreichen Fördermöglichkeit in den Mitgliedsstaaten der EU entwickelt. Heute ist es weit mehr als nur ein Nischenprogramm – es ist eine wahre Erfolgsgeschichte. In der aktuellen Förderphase von 2023-2027 gibt es allein in Deutschland etwa 370 LEADER-Regionen, 45 davon in Nordrhein-Westfalen (siehe Karte). In der gesamten Europäischen Union sind es beeindruckende knapp 3.000. Diese Anzahl verdeutlicht die Bedeutung und das Potenzial von LEADER für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Regionen.
Die Finanzierung des EU-Förderprogramms erfolgt durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der durch Mittel von Bund, Ländern und den teilnehmenden Kommunen zusätzlich aufgestockt wird.
Wer sich die Frage stellt, welche Projekte deutschlandweit mit LEADER bisher umgesetzt wurden oder Inspiration für ein eigenes Projekt sucht, dem/ der wird auf der Homepage der Deutschen Vernetzungstelle Ländliche Räume weitergeholfen. Dort kann in der Projektdatenbank mittels eines Filters themenspezifisch gesucht werden.
LEADER in der Region 9Plus
In der Förderphase 2023-2027 profitiert die LEADER-Region 9Plus im Kreis Warendorf von Fördermitteln in Höhe von 3,1 Mio. €. Diese finanzielle Unterstützung kommt den neun Kommunen Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, sowie den Ortsteilen von Warendorf zugute und ermöglicht die Realisierung innovativer, zukunftsorientierter und vorzugsweise regional verankerter Projekte.
Projekte in der Region können von einer Förderquote von bis zu 70% profitieren. Dies ermöglicht eine maximale Förderung von bis zu 250.000 Euro pro Projekt. Antragsberechtigt sind sowohl die Lokale Aktionsgruppe (LAG) als auch natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts. Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der LEADER-Förderung ist, dass das Projekt mindestens einem der vier Handlungsfelder der Regionalen Entwicklungsstrategie zugeordnet werden kann.
Sie haben eine Idee und die Grundvoraussetzungen sind erfüllt? Wie es dann weitergeht, erläutert die Grafik zur Projektumsetzung.
Wenn Sie Fragen zu LEADER haben oder bereits eine konkrete Idee besprechen möchten, wenden Sie sich gerne direkt an das Regionalmanagement.